„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“, so verlangt es das Gesetz. Aber egal, wer die Schuld trägt, die Wut fährt bei vielen mit. Woran das liegt – und was der größte Aufreger im Verkehr ist – habe ich für dpa aufgeschrieben.

Wer im Internet nach dem Schlagwort „road rage“ (Straßenzorn) sucht, findet Videos aus aller Welt, oft aufgenommen mit Kameras auf dem Armaturenbrett: Prügeleien auf offener Straße, Attacken mit Äxten oder Schaufeln, aus Autofenstern gereckte Schusswaffen. Die Gründe: oft nur Kleinigkeiten. Abbiegen ohne Blinken, abruptes Bremsen und Gedrängel auf der Autobahn sorgen zwar nur bei Wenigen für echte Ausraster – aber Ärger im Straßenverkehr kennen die meisten.

„Das Ziel ist immer, möglichst schnell von A nach B zu kommen. Alles, was mich dabei aufhält, ist ein Ärgernis“, sagt Verkehrspsychologe Wolfgang Fastenmeier. Besonders andere Fahrer könnten dabei als Kontrahenten gesehen werden – auf die sich die Wut entlädt. Tatsächlich regt sich knapp die Hälfte (47 Prozent) der Autofahrer am meisten über andere Autofahrer auf, wie aus einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov hervorgeht.

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Trauern die Menschen in Zukunft nur noch online? Nach dem Absturz der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen habe ich mich für dpa mit der Trauerkultur auseinandergesetzt – angesichts der unzähligen Beileidsbekundungen, die das Internet überschwemmten.

„Die unfassbare Tragödie lässt Worte versagen“, heißt es auf einer der vielen Facebook-Kondolenzseiten, die eigens nach dem Germanwings-Absturz eingerichtet wurden. Die Welt trauert öffentlich – im Internet. Nach der Katastrophe drücken unzählige Nutzer ihr Mitleid mit den Opfern in sozialen Netzwerken aus. Die Lufthansa stellt den Hashtag #indeepsorrow (in tiefer Trauer) zu ihren Auftritten, die Logos des Konzerns und anderer Airlines sind ergraut. Tokio Hotel, Boris Becker, Sarah Connor – auch Prominente tun ihre Trauer kund. Doch die Pixel-Kerze wird das Grablicht nicht ersetzen, sagen Experten – und für die Hinterbliebenen zählt vor allem eins: echter Trost.

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Bei mir hat sich einiges geändert.

Ich bin seit März 2014 Volontär bei dpa, zunächst im Landesbüro Stuttgart. Der Blog wird voraussichtlich darunter leiden – trotzdem werde ich versuchen, weiterhin meine Gedanken auch in der Freizeit zu digitalem Papier zu bringen. Außerdem werde ich Artikel, die ich für dpa geschrieben habe, verweisen.

Es steht schlimm um die freie Presse, wenn ein Reporter der Washington Post so etwas schreibt:

Wesley Lowery und Ryan J. Reilly von der Huffington Post wurden vergangene Woche in Ferguson, Missouri, in einem McDonald’s-Restaurant verhaftet und kurz darauf wieder freigelassen, sagen sie. Die schwerbewaffneten Polizisten hätten das Restaurant geräumt, Lowery habe sie dabei fotografiert. Daraufhin hätten sie verlangt, seinen Ausweis zu sehen, was er (legalerweise) verweigert habe. Als er den Inhalt seiner heruntergefallenen Tasche zusammenräumen wollte, hätten die Polizisten ihn gegen eine Getränkemaschine gerammt.

“My hands are behind my back,” I said. “I’m not resisting. I’m not resisting.” At which point one officer said: “You’re resisting. Stop resisting.”

That was when I was most afraid — more afraid than of the tear gas and rubber bullets.

Viele weitere Journalisten wurden in der vergangenen Woche im amerikanischen Heartland festgenommen, darunter auch deutsche. Einige wurden mit nicht-tödlicher Munition beschossen („Bean-Bag Rounds„), andere gerieten ins Tränengas der Polizei. In diesem Video sieht man, wie eine Kamera-Crew von Al Jazeera vor einer solchen Attacke flieht. Nach Aussage des Reporters wusste die Polizei auch, dass es sich um Journalisten handelte.

Nachdem Polizisten am 9. August einen Jugendlichen in Ferguson, einem Vorort von St. Louis, erschossen hatten, waren Unruhen ausgebrochen, für deren Vehemenz auch die Polizei beschuldigt wird. In panzerähnlichen Fahrzeugen, in Gasmasken und mit beängstigenden Waffen hatte sie versucht, die Proteste zu unterdrücken. Nach einigen Tagen hatte eine Landesbehörde ihre Kompetenzen übernommen; mittlerweile ist auch die National Guard im Einsatz – erfolglos.

Was bedeutet das für die Pressefreiheit in dem Land, das sich seiner unbedingten Verehrung für das First Amendment rühmt?

AP Photo/Jeff Roberson, via businessinsider.com

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Protesten, die in Gewalt ausarten, muss auch die Polizei die Unversehrtheit der Anwesenden mit den Rechten der Journalisten abwägen. Sie darf keine einzelnen Journalisten eines Ortes verweisen, sie darf aber alle Menschen eines Ortes verweisen, wenn das der Sicherheit dient. Im Falle von Wesley Lowery spielte sich die Szene dazu auf privatem Grund ab; der Besitzer oder Geschäftsführer eines Restaurants kann verlangen, dass jemand geht. Wäre dann aber die Härte des Einsatzes gerechtfertigt? Ob die temporären Festnahmen in diesem Fall rechtens waren, ist schwer festzustellen. Die Polizei darf aber keine Journalisten an ihrer Arbeit hindern, weil sie Journalisten sind. Wenn eine Tränengasgranate direkt beim Kameramann eines Filmteams landet, kann man an ein Versehen glauben oder Absicht unterstellen – vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass die Polizei, wie im Video zu sehen, die Kamera auf den Boden richtet, nachdem die Crew weggerannt war.

Was auch immer herauskommt, wenn man die vergangene Woche in Ferguson juristisch betrachtet: Die Arbeit der Polizei hinterlässt einen fahlen Geschmack im Mund. Schon aus Eigeninteresse sollte sie es tunlichst vermeiden, für weitere Skandale zu sorgen, die – so ja das Wesen der Medien – überall bekannt werden. Die Behörden scheinen mit der Situation überfordert. Aus ihrer Sicht nerven Journalisten wahrscheinlich; stellen Fragen, stehen im Weg herum. Das müssen sie aber tun, denn die Unruhen in Ferguson stehen für vieles, das in den Vereinigten Staaten falsch läuft. Vielleicht braucht es ein extremes Beispiel, das zum Handeln aufruft. Dieses Beispiel kann aber nur öffentlich werden, wenn Journalisten nervige Fragen stellen.

Dabei machen sie auch einen guten Job, meint Richard H. Weiss, früher Redakteur beim St. Louis Post-Dispatch. Aber genau das sei eben ihr Job, und sie sollten dabei auch bescheiden bleiben: Die Anerkennung kommt mit den guten Storys, nicht mit Auftritten auf CNN, sagt Weiss.

Bibliotheken brauchen neue Medien, darunter E-Books, um kein „Museum der Bücher“ zu werden – das ist der Aufruf von Eblida, dem European Buereau of Library, Information and Documentation Associations. Dass diese Kampagne nötig ist, zeigt, wie sehr selbst Medienbranchen noch in einer analogen Welt leben.

The right to E-ReadIn seiner Kampagne „The Right to E-Read“ beklagt der Verband, dass es unklare Rechtsvorschriften unmöglich machten, digitale Sammlungen aufzubauen. Rund die Hälfte der E-Book-Bestseller seien für Bibliotheken nicht verfügbar – weil die Verlage keine Lizenzen erteilten und die Büchereien, anders als bei physischen Medien, derzeit kein generelles Recht auf Kauf und Ausleihe hätten. Oft seien digitale Ausgaben darüber hinaus auch teurer als analoge. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels befürchtet dagegen, dass die E-Book-Ausleihe das Geschäftsmodell digitaler Bücher an sich torpedieren würde; der Verband deutscher Schriftsteller deutet eine „Gratismentalität“ an, die die Qualität der Inhalte gefährde. Aber in Zeiten der Flatrates auf allen Gebieten, seien es Internet, mobile Daten, Musik oder Filme, wirkt die Klage einer hinterhereilenden Branche absurd.

Neues Feuer erhält die Debatte mit Amazons neuem Dienst „Kindle Unlimited„, mit dem User seit Juli für knapp zehn Dollar im Monat eine Art Bücher-Flatrate erhalten – das bedeutet den Zugriff auf rund 600.000 E-Books, bisher nur in den USA. Darunter sind zwar auch Bestseller wie die Titel der Harry-Potter- oder der Herr-der-Ringe-Reihen, die großen Verlage Hachette, HarperCollins, Macmillan, Penguin Random House und Simon & Schuster halten sich aber wohl aus dem Angebot heraus. „ComputerBild“ spekuliert aber, dass das Angebot diesen Herbst auch in Deutschland starten könnte.

Hier würde Amazon aber auf einige Konkurrenten treffen, die sich bereits etabliert haben (hier zusammengestellt von Netzwertig.com). Besonders Skoobe, ein Joint Venture der Verlage Holtzbrinck und Bertelsmann, wird als Gefahr für den Platzhirsch genannt. Ab rund zehn Euro haben Nutzer hier Zugriff auf 50.000 Bücher. Lesen.net sieht in Skoobe das derzeit beste Angebot seiner Art in Deutschland – verweist aber auch auf deutsche Bibliotheken und ihre Lizenzprobleme. Wenn es nach ihnen ginge, könnten sie ein viel größeres, viel günstigeres Angebot machen.

In der Bibliothek meiner Heimatstadt Neuwied kostet die Mitgliedschaft 15 Euro – im  Jahr. Die zentrale „Onleihe“-Stelle für Bibliotheken in Rheinland-Pfalz umfasst knapp 5000 Bücher in Belletristik, 3000 in Sachbüchern – kaum eins aktuell verfügbar, weil ausgeliehen. Im digitalen Zeitalter, im Zeitalter der riesigen Speicherkapazitäten, dürfen Bibliotheken trotzdem nicht so viele E-Books ausleihen, wie sie möchten. Aus Sicht der Verlage ergibt das Sinn, aber die Autoren haben bisher ohnehin nichts vom digitalen Verleih, da sie nach Aussage des Bibliothekenverbandes keine Entlohnung dafür erhalten – was er explizit bemängelt. In den USA gibt es schon Vereinigungen von Autoren, die sich für E-Books in Bibliotheken aussprechen.

Es drängt sich keine offensichtliche Patentlösung auf, mit der Autoren, Verlage, Konsumenten und Bibliotheken auf einen Schlag zufrieden wären (auch wenn man gegen die Notwendigkeit von Gatekeepern wie Verlagen oder Plattenlabels heutzutage generell argumentieren kann). Andere Branchen, wie etwa die Musikindustrie, geben ihre Rückzugsgefechte langsam auf. Bei den Verlagen scheint man sich gerade erst dafür zu rüsten. Aber nicht nur wegen der anachronistischen Idee der digitalen Stückzahlen, auch wegen der prinzipiellen Einschränkungen der Ausleihe widerspricht die derzeitige Situation der Idee der grenzenlosen Information, für die das Internet stehen soll – und für die Bibliotheken schon lange gekämpft haben. Wunderbare Angebote wie OpenLibrary und Project Gutenberg versuchen das auch online.

„Eine Unverschämtheit, das ist Freiheitsberaubung!“ Ein älterer Herr starrt mit weit aufgerissenen Augen durch die Fenster seines Autos. Seine Ampel zeigt Grün, doch er kann nicht fahren. Zwei Fahrradfahrer versperren ihm die Durchfahrt an der Kreuzung, während 250 andere Räder passieren. Mehrere Minuten dauert es, bis sie alle vorbei sind. Fröhlich winken viele den blockierten Autofahrern und verdutzten Passanten zu.

Es ist ein Freitag um 18.00 Uhr in der Kölner Innenstadt – und die monatliche „Critical Mass“ schiebt sich durch den Feierabendverkehr. Die Fahrradfahrer wollen sich ein Stück Stadt zurückholen, sagen sie. Dafür nutzen sie einen Passus der Straßenverkehrsordnung. Der besagt, dass mindestens 16 Radfahrer einen geschlossenen Verband bilden können, der zusammenhängend fahren darf. Das bedeutet: Eine rote Ampel kann ihn nicht zerteilen.

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Was sind die „Umstände des Einzelfalls“? Wie viel Zeit muss verstrichen sein? Welche Verarbeitungszwecke sind legitim? Was genau bedeutet veraltet? Wie kann jemand über öffentliches Interesse entscheiden? Google bleibt viel Spielraum beim Bearbeiten von Löschanträgen.

Suchmaschinen müssen bestimmte Ergebnisse auf Antrag löschen, hat der Europäische Gerichtshof im Mai entschieden. Der einzelne User habe ein „Recht auf Vergessen“, heißt es. 40.000 EU-Bürger haben bereits von dem Formular Gebrauch gemacht, das Google dafür zur Verfügung gestellt hat. Doch kann Augenwischerei eine endgültige Lösung für den Datenschutz sein?

Denn beim Antrag auf Löschung gibt es bereits das erste Problem: „Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden wir jeden Antrag einzeln prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen“, schreibt Google. Es liegt also letztlich wieder an (geheimen?) Gremien, die entscheiden – zusätzlich wird der Firma eine immense Zusatzarbeit aufgebürdet. Für den Betroffenen selbst ist das Vorgehen aber auch nicht zufriedenstellend: Sollte Google einen Antrag abweisen, können sich die Betroffenen an die Landesdatenschützer wenden – direkten Einfluss haben die aber auch nicht.

Jeff Jarvis schreibt, die Gerichtsentscheidung führe das eigentliche Wesen des Internets ad absurdum: Google werde für die bloße Verlinkung verantwortlich gemacht, den Verweis auf die Information eines anderen. Als Monopolist hat Google eine gewisse Verantwortung dem einzelnen Nutzer gegenüber, aber die die peinliche oder rufschädigende Information stammt von einem anderen – und auch gegenüber dem hat eine Person Ansprüche und Rechte. Google als Startplattform für Informationssuche in die Schuld zu nehmen, gleicht Symptombekämpfung. Nicht alles, was Google nicht sofort anzeigt, ist Deep Web. Dennoch sieht der Gerichtshof Suchmaschinen als „Datenverarbeiter“ an, nicht als bloße Linksammlungen.

Dazu kommt: Google fordert einen Ausweis oder ein anderes Dokument zur Identifikation des Antragsstellers – durchaus verständlich, bietet der Löschantrag anders doch auch viele Möglichkeiten zum Missbrauch. Wer aber generell um seine Daten besorgt ist und Google misstraut, will bestimmt nicht seinen Personalausweis scannen und hochladen.

Dabei geht es hier auch um eine Fragmentierung des Internets. Denn der Europäische Gerichtshof gilt nur in der Europäischen Union. Internationale Google-Versionen aus anderen Ländern zeigen die in der EU gelöschten Informationen immer noch an. Und auch hier hat der User Zugriff auf die Sites in anderen Sprachen. Schutz vor irreführenden oder böswilligen Informationen gibt es also nur dann, wenn es jemand bei einer oberflächlichen Suche belässt. Weil Google die Ergebnisse auch nur dann löscht, wenn jemand nach dem Namen des Betroffenen sucht, können die beanstandeten Seiten auch immer noch bei einer zufälligen Suche nach etwas anderem auftauchen.

Letztlich muss sich Google selbst beschneiden. Die Suchmaschine wird nicht mehr ihrem Anspruch gerecht, jedem Nutzer das passende Ergebnis zu liefern, wenn einige Ergebnisse ausgeblendet werden müssen. Insofern ist die Entscheidung auch schlecht für das Geschäftsmodell des Unternehmens. Denn auch im echten Leben gibt es kein echtes Recht auf Vergessen: Wer einmal zum Dorfgespött wurde, über den reden die Nachbarn auch noch nach Jahrzehnten am Kaffeetisch.

Klar ist: Die Umsetzung der Gerichtsentscheidung, inklusive ihrer Tücken und Probleme, liegt bei Google; der Gerichtshof hat nicht genau das Formular vorgeschrieben, das Google implementiert hat. Mitbewerber wie Bing oder Yahoo haben noch gar nicht reagiert. Google aber will auf seine Art und Weise gegen die Entscheidung vorgehen: Schon bei Links, die wegen Urheberrechtsbeschwerden gelöscht wurden, zeigt Google einen Hinweis darauf an; das soll auch bei den Löschungen aus Datenschutzgründen so sein. Darüber hinaus soll es in halbjährlichen Transparenzberichten Daten zu den Anträgen geben. Zufrieden kann mit dieser Gerichtsentscheidung also niemand sein.